Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bewerkt op: 19 februari 2025

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden auch: „AVL“) gelten in ihrem Anwendungsbereich (siehe Klausel A.1) gegenüber Kunden, potenziellen Kunden und Vertragspartnern (im Folgenden auch gemeinsam bezeichnet als: „Kunden“ oder „Sie“) 1 für die Geschäftsbeziehungen mit den folgenden Unternehmen (im Folgenden auch gemeinsam bezeichnet als: „KNAPEN“, „wir“ oder „uns“):

Der Klarheit halber haben diese AVL eine modulare Struktur. Dies bedeutet, dass sie aus einem Allgemeinen Teil bestehen, dessen Inhalt sich auf alle Transaktionen von KNAPEN bezieht (Teil A), und aus verschiedenen Besonderen Bedingungen (Teil B bis F), die besondere Regeln für spezifische Transaktionen mit KNAPEN enthalten. Nehmen Sie sich die Zeit, diese AVL sorgfältig zu lesen. Da Sie möglicherweise nicht alle Arten von Angeboten nutzen, sind möglicherweise nicht alle Teile dieser AVL auf Sie anwendbar. Um die für Sie relevanten Teile zu finden, verweisen wir auf die untenstehende Aufteilung:

Teil Hinweis Dieser Teil ist für Sie… Hier finden Sie unter anderem Informationen über
A Allgemeine Bestimmungen Immer relevant Anwendungsbereich; Formerfordernisse; Vorrangregeln; Initiierung und Abschluss von
Ausführungsverträgen, Dienstleistungen, Preise; Gefahrenübergang; Zahlungen
und Einreden; Eigentumsvorbehalt; Schutzrechte und Gewährleistung;
Haftung; höhere Gewalt; Datenschutz; Vertraulichkeit; Exportkontrolle;
Compliance; Übertragung; Schlussbestimmungen (einschließlich Rechtswahl und Gerichtsstand).
B Besondere Bedingungen für neue Liefertransaktionen Relevant, wenn Sie Neue Produkte (vor allem fabrikneue Nutzfahrzeuge) von uns
kaufen möchten.
Definition und Zustandekommen von Neuen Lieferverträgen; Lieferung, Gefahr- und
Eigentumsübergang, Nichtannahme; Preisanpassung; Fakturierung; Gewährleistung
C Besondere Bedingungen für Transaktionen betreffend Gebrauchte Fahrzeuge Relevant, wenn Sie ein Gebraucht Fahrzeug bei uns kaufen oder mieten möchten. Definition und Zustandekommen von Transaktionen betreffend Gebrauchte Fahrzeuge; Lieferung, Gefahrenübergang und Eigentumsübergang beim Kauf von Gebrauchten Fahrzeugen; Vermietung von Gebrauchten Fahrzeugen; Fakturierung; Preisanpassung; Gewährleistung
D Besondere Bedingungen für Transaktionen betreffend Ersatzteile Relevant, wenn Sie Fahrzeug- oder anderes Zubehör kaufen möchten (beispielsweise über unseren Online-Shop „Ersatzteile“). Definition und Abschluss von Transaktionen betreffend Ersatzteile; Bestellprozess; Lieferung, Gefahr- und Eigentumsübergang; Fakturierung; Preisanpassung; Gewährleistung
E Besondere Bedingungen für Telematikverträge Relevant, wenn Sie Telematikdienste und andere digitale Dienste nutzen möchten, die von uns über eine Telematikbox angeboten werden. Definition und Abschluss von Telematikverträgen; Vorrang besonderer Vertragsbedingungen
F Besondere Bedingungen für Serviceverträge Relevant, wenn Sie Reparatur- und Wartungsdienste nutzen möchten. Definition und Abschluss von Serviceverträgen; Vorrang besonderer Vertragsbedingungen; Fakturierung

Teil a – Allgemeine Bestimmungen

A.1. Anwendungsbereich dieser AVL

A.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Diese AVL gelten nur für Geschäftskontakte und Rechtsgeschäfte mit Kunden, die Unternehmer, juristische Personen oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Sie gelten nicht für Verbraucher. Sie handeln als Unternehmer, wenn Sie bei der Bestellung in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sie handeln als Verbraucher, wenn Sie eine natürliche Person sind, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.

A.1.2 Inhaltlicher Anwendungsbereich

Diese AVL gelten für alle Lieferungen (beispielsweise von Waren) und Dienstleistungen (beispielsweise Dienstleistungen oder Werke) jeglicher Art, die von oder unter der Verantwortung von KNAPEN an Kunden (einschließlich Importeure) zu erbringen sind, einschließlich Angebote, die in diesem Zusammenhang abgegeben werden (im Folgenden gemeinsam auch "KNAPEN-Angebote" genannt), insbesondere auf das Angebot und den Verkauf von fabrikneuen und gebrauchten Gütern und die Erbringung der nachfolgend beschriebenen zugehörigen Lieferungen und Dienstleistungen. Diese AVL sind Bestandteil aller Verträge, insbesondere Ausführungsverträge (siehe Klausel A.4.4), die KNAPEN zu diesen Zwecken mit Kunden abschließt.

A.1.3 Rahmenvereinbarung

Diese AVL gelten auch als Rahmenvereinbarung für alle zukünftigen KNAPEN-Angebote, selbst wenn ihre Anwendung nicht erneut gesondert mit dem Kunden vereinbart wird.

A.1.4 Ausschließliche Anwendung dieser AVL

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter (im Folgenden: "AGB"), die von diesen AVL abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen, sind nicht anwendbar und werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir der Geltung der AGB nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung oder Dienstleistung ohne Vorbehalt in Kenntnis der AGB an den Kunden ausführen oder erbringen.

A.1.5 Ergänzende Anwendung gesetzlicher Bestimmungen

Alle Verweise in diesen AVL auf die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen dienen lediglich der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie in diesen AVL nicht geändert oder ausgeschlossen werden.

A.1.6 Zugänglichkeit von und Änderungen an diesen AVL

Diese AVL gelten in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der relevanten Transaktion gültig ist. Die jeweils aktuelle Version dieser AVL kann auf unserer Website (https://www.knapen-trailers.com) abgerufen und heruntergeladen werden.

Wir sind berechtigt, einseitig Änderungen an diesen AVL vorzunehmen, wir werden Sie unverzüglich über die neue Version informieren und Ihnen den geänderten Text zur Verfügung stellen; die geänderte Version gilt dann für alle zukünftigen Transaktionen mit uns ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung.

A.2. Formale Erfordernisse

A.2.1 Gesetzlich relevante Erklärungen und Mitteilungen des Kunden

Gesetzlich relevante Erklärungen und Mitteilungen des Kunden an uns im Zusammenhang mit KNAPEN-Angeboten und abgeschlossenen Ausführungsverträgen (beispielsweise Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung des Rücktritts oder der Minderung) müssen schriftlich erfolgen. Strengere gesetzliche Formvorschriften und die Frage nach weiterem Nachweis, insbesondere im Zweifelsfall über die Befugnis der Person, die die Erklärung abgibt, bleiben unberührt.

A.2.2 Schriftliche Form im Sinne dieser AVL

Gesetzlich relevante Erklärungen und Mitteilungen des Kunden an uns im Zusammenhang mit KNAPEN-Angeboten und abgeschlossenen Ausführungsverträgen (beispielsweise Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung des Rücktritts oder der Minderung) müssen schriftlich erfolgen. Strengere gesetzliche Formvorschriften und die Frage nach weiterem Nachweis, insbesondere im Zweifelsfall über die Befugnis der Person, die die Erklärung abgibt, bleiben unberührt.

A.2.3 Zusätzliche Vereinbarung über die Verwendung elektronischer Signaturen

Im Zusammenhang mit einigen KNAPEN-Angeboten können elektronische Signaturdienste (beispielsweise Adobe Sign, DocuSign) von KNAPEN und dem Kunden genutzt werden. Hierfür muss eine gesonderte Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden.

A.3. Vorrangregelung

A.3.1 Unbedingter Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, die in Einzelfällen abgeschlossen wurden (einschließlich Zusatzvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen), haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVL und anderen Bedingungen. Vorbehaltlich des Gegenbeweises ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend für den Inhalt solcher individuellen Vereinbarungen.

A.3.2 Vorrang von Ausführungsverträgen vor diesen AVL

Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt eines Ausführungsvertrags (siehe Klausel A.4.4) und diesen AVL, hat der Inhalt des Ausführungsvertrags Vorrang.

A.3.3 Vorrang der Besonderen Bedingungen vor dem Allgemeinen Teil

Im Falle eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen im Allgemeinen Teil dieser AVL und den Besonderen Bedingungen dieser AVL, haben die Besonderen Bedingungen Vorrang.

A.4. Initiierung und Abschluss von Ausführungsverträgen; Erbringung von Dienstleistungen; Preise; Verkaufsfinanzierung und Debitorenmanagement

A.4.1 Angebote und Umgang mit Dokumentation

Die Liefer- und Serviceangebote auf unseren Internetseiten, in Broschüren, Anzeigen, Katalogen und anderem Werbematerial sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Liefer- und Serviceangebote (einschließlich Preise) jederzeit vor Abschluss des Ausführungsvertrags zu ändern.

Wir behalten uns das Eigentum, Urheberrecht und alle anderen Rechte an Angeboten, Kostenvoranschlägen, Konzepten, Entwürfen, Zeichnungen, Illustrationen, Berechnungen, Modellen, Katalogen, Werkzeugen und allen anderen Dokumenten und Gegenständen vor, die zum Zwecke des Angebots an den Kunden gesendet oder zur Verfügung gestellt werden (im Folgenden gemeinsam auch als "Dokumentation" bezeichnet). Ohne unsere Zustimmung, die nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden darf, darf der Kunde die Dokumentation nicht ändern, reproduzieren, zugänglich machen oder zur Nutzung durch Dritte zur Verfügung stellen. Die Dokumentation (einschließlich etwaiger Kopien davon) muss auf unser Verlangen unverzüglich zurückgegeben oder vernichtet werden, sofern wir nach eigenem Ermessen der Ansicht sind, dass sie im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit nicht mehr benötigt wird oder wenn die Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Ausführungsvertrags führen.

A.4.2 Anfragen und Bestellungen

Anfragen und Bestellungen von KNAPEN-Angeboten sind in jeder Form möglich (beispielsweise schriftlich, telefonisch, elektronisch) und sind für Sie verbindlich, nachdem sie von uns empfangen wurden, es sei denn, wir erhalten vorher oder gleichzeitig einen Widerruf oder der Widerruf wird ausdrücklich vom Kunden vorbehalten. Wir können Anfragen und Bestellungen von Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.

A.4.3 Allgemeine Annahmebedingungen für den Abschluss von Ausführungsverträgen

Die nach eigenem Ermessen erfolgende Annahme einer Anfrage oder Bestellung für ein KNAPEN-Angebot unterliegt innerhalb von KNAPEN internen Kontrollen, um zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die den Abschluss oder die Durchführung der betreffenden Transaktion verhindern. Solche widersprüchlichen Gründe umfassen insbesondere, dass, unter anderem:

  • die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Verkauf, die Lieferung, die Übertragung und/oder den Export nicht von den zuständigen Behörden erteilt wurden;
  • der Kunde oder ein endgültiger Begünstigter auf einer schwarzen Liste steht, die von KNAPEN beachtet werden muss (beispielsweise wegen mangelnder Kreditwürdigkeit oder Sanktionslisten, die von KNAPEN beachtet werden müssen, sowie Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche);
  • die Lieferung in das Bestimmungsland nach den einschlägigen Exportkontrollvorschriften nicht zulässig ist;
  • wir Hinweise auf eine kritische Endverwendung haben (beispielsweise Güter für den doppelten Verwendungszweck oder wegen Verstößen gegen die Exportbestimmungen gemäß Klausel A.13.) der bestellten Lieferung oder Dienstleistung.

A.4.4 Abschluss von Ausführungsverträgen

Wenn Sie erklärt haben, ein von uns angebotenes KNAPEN-Angebot nutzen zu wollen, und wir diese Anfrage, diesen Auftrag oder diese Bestellung angenommen haben (entweder ausdrücklich, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung, oder stillschweigend, beispielsweise durch den Versand der Lieferung), wird zwischen Ihnen und uns ein gesonderter Vertrag für die Lieferung, die Bereitstellung oder die Nutzung des betreffenden KNAPEN-Angebots geschlossen, der auch diese AVL umfasst (im Folgenden auch: "Ausführungsvertrag"). Für Einzelheiten zur Art und Weise des Zustandekommens und zum Inhalt von Ausführungsverträgen verweisen wir auf die jeweiligen Passagen in den Besonderen
Bedingungen dieser AVL.
Der Umfang und das Programm der Rechte und Pflichten von Ausführungsverträgen werden ausschließlich durch ihren jeweiligen Inhalt bestimmt. Vorbehaltlich des Gegenbeweises werden alle Vereinbarungen, die über den Inhalt des Vertrages getroffen wurden, vollständig im Ausführungsvertrag dokumentiert.

A.4.5 Leistungen; Abweichungen; Teillieferung/-ausführung

Als Ihr Vertragspartner sind wir für die Ausführung und Verschaffung der von uns geschuldeten Lieferungen und Dienstleistungen verantwortlich, in Übereinstimmung mit und beschränkt durch die Bestimmungen und Bedingungen in diesen AVL, wie die Haftungsbeschränkung in Klausel A.9. Der Kunde kann keinen Anspruch auf einen bestimmten Produktionsstandort oder eine bestimmte Lieferniederlassung erheben. Für Einzelheiten zur Art und Weise der Lieferung und Ausführung wird auf die jeweiligen Passagen in den Besonderen Bedingungen dieser AVL verwiesen.

Wir behalten uns das Recht auf geringfügige oder technisch unvermeidliche Abweichungen bezüglich der Qualität der gelieferten Artikel aufgrund gesetzlicher Anforderungen vor, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist (beispielsweise sofern der Ausführungsvertrag die genaue Einhaltung einer bestimmten Qualität erfordert). Dies gilt insbesondere für von uns in Liefer- und Serviceangeboten, Abbildungen oder anderem Werbematerial bereitgestellte Design-, technische oder physische Informationen (beispielsweise Gewicht, Abmessungen, Form, Gebrauchswert, Belastbarkeit, Toleranzen, Farbe).

Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und Teildienstleistungen zu erbringen, wenn (i) die Teillieferung oder -dienstleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Zwecks brauchbar ist, (ii) die restliche Lieferung oder Dienstleistung sichergestellt ist und (iii) dem Kunden dadurch keine erheblichen zusätzlichen Kosten oder Ausgaben entstehen (es sei denn, wir erklären uns bereit, die Kosten zu tragen). Jede Teillieferung oder Dienstleistung darf gesondert in Rechnung gestellt werden.

A.4.6 Lieferzeiten und -termine; Unmöglichkeit

Daten und Liefertermine für KNAPEN-Angebote werden individuell vereinbart oder beim Abschluss des Ausführungsvertrags festgelegt. In allen anderen Fällen erfolgt die Lieferung so schnell wie möglich. Wenn wir nicht in der Lage sind, verbindliche Liefertermine oder -fristen aus Gründen einzuhalten, die wir nach eigenem Ermessen nicht zu vertreten haben (im Folgenden: "Unmöglichkeit"), werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren und gleichzeitig dem Kunden den voraussichtlichen neuen Liefertermin oder das neue Datum mitteilen.

Wenn die Lieferung oder Dienstleistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, haben wir das Recht, den Ausführungsvertrag ganz oder teilweise zu kündigen; wir werden unverzüglich die bereits vom Kunden gezahlte Gegenleistung zurückerstatten. Ein Fall der Unmöglichkeit in diesem Sinne umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, insbesondere die nicht rechtzeitige Lieferung durch unseren Lieferanten, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wenn weder wir noch unser Lieferant dies zu vertreten haben und wenn wir im Einzelfall kein besonderes Beschaffungsrisiko übernommen haben, sowie den Fall, dass vom Kunden spezifizierte Lieferanten oder Rohstoffe nicht verfügbar sind.

Die Einhaltung von Daten und Lieferterminen setzt auch die Einhaltung der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Andernfalls verlängert sich ein vereinbarter Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

Unsere Haftung für Verzögerungen ist gemäß Klausel A.9.1 beschränkt.

A.4.7 Erfüllungsort und Verkauf durch Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort für von uns im Rahmen von KNAPEN-Angeboten geschuldete Lieferungen das Lager, von dem aus die Lieferung erfolgt, und für alle anderen Leistungen der Sitz von KNAPEN, von dem aus die Leistung erbracht wird. Dies gilt auch für eventuelle spätere Leistungen.

Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden zu liefernde Artikel an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung, Versicherung) selbst zu bestimmen.

A.4.8 Transportmaterial

Transportcontainer und -gestelle, Ladebehälter und andere wiederverwendbare Verpackungs- und Transporthilfsmittel werden jeweils zum gültigen Preis in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe dieser Transportmaterialien wird der hierfür in Rechnung gestellte Betrag gutgeschrieben - gegebenenfalls unter Abzug einer angemessenen Nutzungsgebühr - und, sofern bereits vom Kunden bezahlt, von uns zurückerstattet.

A.4.9 Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO und netto (ohne MwSt.)

A.5. Gefahrenübergang

A.5.1 Lieferung, Übergabe und Teillieferungen

Soweit unter diese AVL fallende Waren zu liefern sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung im Falle einer Holschuld mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Kunde darüber informiert wird, dass der Gegenstand zur Verfügung gestellt wurde, und andernfalls spätestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Gegenstandes. Im Falle eines Versendungskaufs (siehe Ziffer A.4.7) geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine andere zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben wird.

Das Vorstehende gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir andere unterstützende Leistungen (beispielsweise Installation) übernommen haben.

A.5.2 Abnahme von Werk- oder Dienstleistungen

Soweit unter diese AVL fallende Werk- oder Dienstleistungen zu erbringen sind und eine Abnahme vereinbart ist, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang maßgeblich. Diese AVL haben Vorrang vor den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

A.5.3 Mangelnde Abnahme

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, d.h. kommt der Kunde seinen Verpflichtungen zur Abholung oder Entgegennahme der Ware nicht nach, so steht dies einer Übergabe oder Abnahme gleich.

Im Falle einer mangelhaften Abnahme durch den Kunden sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, einschließlich aber nicht beschränkt auf zusätzlich entstandene Kosten (beispielsweise Lagerkosten, Standkosten), zu verlangen.

A.6. Zahlungen und Einreden

A.6.1 Zahlungsbedingungen

Für Einzelheiten zu den Zahlungsbedingungen verweisen wir auf die jeweiligen Passagen in den Besonderen Bedingungen dieser AVL. Es ist möglich, dass die Zahlung von Ihnen an ein Unternehmen der KRONE Gruppe2 oder an einen anderen Zahlungsdienstleister als Ihren Vertragspartner zu erfolgen hat. Wenn dies der Fall ist, geschieht dies im Namen oder im Auftrag von uns oder Ihrem Vertragspartner im Ausführungsvertrag.

A.6.2 Zahlungsfristen und Zahlungsverzug

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (beispielsweise Vorauszahlung), hat der Kunde alle ausstehenden Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung zu begleichen. Für den Zeitpunkt jeder Zahlung ist der Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Bankkonto oder dem auf der Rechnung angegebenen Bankkonto maßgeblich. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig gemäß diesen AVL, sind wir berechtigt, während des Verzugs des Kunden Zinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen.

A.6.3 Aufrechnungsrechte, Rechte zur Leistungsverweigerung und Zurückbehaltungsrechte

Wir sind zur Aufrechnung, Leistungsverweigerung oder Zurückbehaltung berechtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Darüber hinaus können wir ausstehende Lieferungen und Leistungen verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht (mehr) erfüllt sind (siehe Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Dasselbe gilt, wenn wir Kenntnis von Umständen erlangen, aus denen hervorgeht, dass sich die finanziellen Verhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich verschlechtert haben, so dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, es sei denn, der Kunde leistet auf unser Verlangen die Gegenleistung (Vorauszahlung) oder stellt eine angemessene Sicherheit für die Gegenleistung.

A.7. Eigentumsvorbehalt

A.7.1 Anwendungsbereich

Soweit in den Besonderen Bedingungen dieser AVL oder in einem Ausführungsvertrag bestimmt ist, dass wir uns das Eigentum an einer verkauften Sache vorbehalten (im Folgenden auch: "Vorbehaltene Güter"), gelten die folgenden Bestimmungen.

A.7.2 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Vorbehaltenen Gütern vor, bis alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen, die aus Verträgen herrühren, aufgrund derer Waren an den Kunden geliefert wurden (im Folgenden auch: "Gesicherte Forderungen"), vollständig erfüllt sind. Sollte die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in ein öffentliches Register erforderlich sein oder für die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts anderweitig die Mitwirkung des Kunden erforderlich sein, ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die notwendige Mitwirkung zu leisten.

Wenn für die Vorbehaltenen Güter ein Zulassungsbescheid ausgestellt wurde, verbleibt dieser für die Dauer des Eigentumsvorbehalts bei uns.

A.7.3 Behandlung der Vorbehaltenen Güter und Kosten

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